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#Jährliche Pflichten (UK)

Jährliche Aufgaben, die zu erledigen sind

Late filing penalties - Bußgelder

Da auch in England längst nicht jeder Limited-Betreiber über ein vorbildliches Pflichtbewusstsein verfügt, reagiert man seitens des Handelsregisters auf Nachlässigkeiten bezüglich der Veröffentlichungspflichten mit Bussgeldern.

Die Bußgelder sind zwar zunächst vergleichsweise moderat, werden aber in jedem Fall und pünktlich verhängt.

Diese gestalten sich bei der verspäteten Abgabe von Jahresabschlüssen (Annual Accounts) wie folgt:

  • bis 1 Monat Verspätung: £ 150
  • zwischen 1 und 3 Monate: £ 375
  • zwischen 3 und 6 Monate: £ 750
  • mehr als 6 Monate: £ 1500

Werden Jahresabschlüsse zwei Jahre in Folge zu spät eingereicht, so verdoppelt sich im zweiten Jahr das Bußgeld.

Ausreden müssen drastisch sein

Das Companies House sieht nur in Ausnahmefällen von der Penalty ab, welche dann allerdings vergleichsweise drastisch sein müssen. So werden vom Companies House selbst als akzeptierte Ausnahmen genannt, „wenn das Büro niedergebrannt ist, so dass alle Aufzeichnungen zerstört wurden“, oder wenn der einzige Director kurz vor dem Auslaufen der Frist „von einer persönlichen Tragödie heimgesucht“ wurde.

Was genau als persönliche Tragödie gilt oder auch nicht, darüber schweigt sich das Companies House allerdings aus. Im Blog des Companies House werden regelmässig die abwegigsten Ausreden vorgestellt - wohl als Abschreckung, denn eine plausible Ausrede für eine wochen- oder monatelange Verspätung gibt es eigentlich nicht.

Eine Ausnahme liegt ausdrücklich nicht vor, wenn die Annual Accounts auf dem Postwege verschwinden oder durch die Zustellung verspätet beim Companies House ankommen. Präventiv werden auch die üblichen Ausreden negiert: Es interessiert das Companies House nicht, wenn sich die Betreiber einer Limited nicht mit den gesetzlichen Gegebenheiten auskennen, man also beispielsweise gar nicht wusste, dass oder wann genau Annual Accounts einzureichen waren oder wenn der Steuerberater oder Buchhalter krank oder der Director im Ausland war und dererlei Scherze mehr.

Auch Form- oder sonstige Fehler, die dazu führen, dass die Annual Accounts zurückgewiesen werden, können zu einer Verspätung führen. Die Accounts müssen also nicht nur pünktlich eingereicht werden, sondern auch in korrekter und akkurater Form.

Wird überhaupt keine Bilanz eingereicht, so werden Firmen nach einigen Monaten wieder von Amts wegen gelöscht.

Kein Bußgeld bei verspätetem Confirmation Statement

Das Confirmation Statement ist im Gegensatz zu den Annual Accounts nicht mit Bußgeldern belegt. Allerdings führt auch hier die Nichtabgabe nach einigen Monaten zur Löschung der Firma von Amts wegen.

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