Jede irische Limited Company hat verschiedene, gesetzlich verankerte Berichts- bzw. Veröffentlichungspflichten, denen die Geschäftsleitung nachkommen muss, da ansonsten die Gesellschaft mit Bußgeldern belegt oder/und von Amts wegen wieder gelöscht wird.
WeiterlesenJede irische Limited Company muss einmal im Jahr eine Art Gesellschaftsbericht beim Companies Registration Office (CRO) einreichen, der als Annual Return bezeichnet wird.
WeiterlesenEbenso wie in Deutschland Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften beim deutschen Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen, so sieht auch die irische Gesetzgebung die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen beim Companies Registration Office (CRO) vor.
WeiterlesenEbenfalls jährlich muss eine Steuererklärung beim irischen Finanzamt eingereicht werden. Es sei denn es liegt keine Steuerpflicht in Irland vor, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine Limited in Deutschland oder in anderen Ländern betrieben wird und in Irland keine feste Betriebsstätte vorhanden ist.
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