Fast jeder deutsche Webseiten- oder Online-Shop-Betreiber hat schon einmal leidige Erfahrungen damit machen müssen: Abmahnungen durch Rechtsanwälte, Abmahnvereine oder auch Verbraucherzentralen und -schutzvereine.
Im Online-Geschäft und auch auf Auktionsplattformen wie ebay.de gehören sie seit Jahren schon zum Alltag. Doch anstatt abzuebben, nimmt die deutsche Abmahnunsitte, die in anderen Ländern nach wie vor ihresgleichen sucht, jedoch kontinuierlich zu. Fast monatlich nehmen Abmahnungen im Internet neue und extremere Formen an - kein Wunder, denn schließlich wird mit Abmahnungen kräftig verdient.
Rechtliche Grauzonen werden ausgenutzt
Nicht nur tatsächliche Rechtsverstöße wie etwa fehlende Impressums-Angaben, fehlende Hinweise auf das Widerrufsrecht oder Verstöße in Bezug auf die Kennzeichnung von Produkten werden derzeit bevorzugt abgemahnt. Wesentlich öfter profitiert das Gros der Abmahnanwälte oder auch -vereine von einer unklaren Rechtslage und einer rechtsmissbräuchlichen Auslegung dieser und nutzt vor allem rechtliche Grauzonen ausgiebig und unverblümt aus.
Der jüngsten Umfrage des Kölner Unternehmens Trusted Shops unter 2865 Online-Händlern in Deutschland zufolge fühlt sich über die Hälfte der Online-Shop-Betreiber durch Abmahnungen in ihrer Existenz bedroht, denn während der finanzielle Schaden bei den in der Erhebung untersuchten Abmahnungen durchschnittlich „nur" bei 1936,- EUR lag, hatten nicht wenige der Abgemahnten einen Schaden von über 10.000 EUR bis 20.000 EUR oder mehr zu beziffern - Forderungen, die von Kleinunternehmern in der Regel dann nicht mehr zu stemmen sind und die in diesem Fall tatsächlich zu einer Insolvenz führen können.
Eine Limited Company als Webseitenbetreiber
Eine Limited Company kann zwar keine Abmahnungen verhindern und auch sollte man zunächst alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Abmahnern erst gar keinen Anlass zu bieten. Dennoch verbleibt immer ein Restrisiko, das sich mit einer Limited Company, die als Webseitenbetreiber auftritt, ganz einfach eliminieren lässt. Denn auch hier bietet eine Limited Company zuverlässigen Haftungsschutz, der vor Übergriffen auf das Privatvermögen des oder der Webseiten- oder Online-Shop-Betreiber zuverlässig schützt: Wenn eine Abmahnung aufgrund der Höhe nicht bezahlt werden soll oder kann, geht schlimmstenfalls einfach die Limited Company in Konkurs, nicht aber die Betreiber selbst.
Möglich und sehr elegant ist auch die Auslagerung der Aktivitäten im Internet auf einen oder mehrere Tochter- oder Parallelgesellschaften, die sich für den Internetauftritt verantwortlich zeichnen und die so Übergriffe von Abmahnern auch auf das eigentliche Hauptunternehmen vereiteln.
Da Abmahner wissen, dass es bei Limited Companies in der Regel nicht viel zu holen gibt, sind gerichtliche Auseinandersetzungen hier auch eher selten, da im Fall einer Insolvenz einer Limited Company durch eine Abmahnung der Abmahner auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibt.
Hinweis: Eine in Deutschland betriebene Limited eignet sich hingegen nicht zur Umgehung deutscher Rechtsvorschriften per se, die mit der Abmahnthematik gar nichts zu tun haben. So können beispielsweise Jugendschutzvorschriften oder die Arzneimittelverordnung oder Ähnliches nicht einfach mit einer Limited Company in Deutschland umgangen werden. Nur wenn die Gesellschaft tatsächlich außerhalb von Deutschland betrieben wird, finden deutsche Gesetze hier keine Anwendung.
Unser Einsteiger-Gründungspaket ermöglicht Ihnen die Gründung einer Limited Company zu einem sehr günstigen Preis. Neben der Registrierung der Gesellschaft ist auch schon die Geschäftsanschrift für 12 Monate inklusive Postweiterleitung enthalten.
Für die schnelle Inbetriebnahme einer Limited in Deutschland haben wir verschiedene Gründungspakete zusammengestellt, die schlüsselfertig alle Firmenunterlagen und Beglaubigungen enthalten, die Sie für die Anmeldung einer Zweigniederlassung Vorort benötigen.
Die clevere Alternative speziell für Kleinunternehmer, die bei der Gewerbesteuer von einem Freibetrag von 24.500,- EUR profitieren möchten. Die Rechtsform sieht zunächst kompliziert aus, ist von den Regularien her jedoch einfacher.
Unsere Gründungspakete sind auch als Limited Company by Guarantee ("Stiftungs-Limited") erhältlich, die häufig für wohltätige Zwecke verwendet wird und die in Deutschland derzeit eine ganze Reihe von sehr interessanten Einsatzmöglichkeiten bietet.
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Soll eine Limited Company als Dachgesellschaft verwendet werden, so ist unser Holding-Paket das passende, mit dem in Deutschland eine GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) gegründet oder deren Anteile übernommen werden können.