Ähnlich wie GmbHs in Deutschland haben auch Limited Companies in England verschiedene gesetzlich verankerte, jährliche Pflichten, denen Firmenbetreiber nachkommen müssen.
WeiterlesenEntsprechend des Companies Act 2006 ist von jeder Limited Company zum Ende eines jeden Geschäftsjahres ein Gesellschaftsbericht einzureichen, der die hinterlegten Eckdaten einer Firma bestätigt bzw. aktualisiert.
WeiterlesenEinmal jährlich müssen alle Limited-Gesellschaften ihren Jahresabschluss (Annual Accounts) beim englischen Handelsregister einreichen.
WeiterlesenObwohl für in Deutschland ansässige Limited Companies in England keine Steuerpflicht besteht und dementsprechend auch keine Steuern dort zu entrichten sind, hat jede Limited Company zunächst eine Erklärungspflicht in England.
WeiterlesenDa auch in England längst nicht jeder Limited-Betreiber über ein vorbildliches Pflichtbewusstsein verfügt, reagiert man seitens des Handelsregisters auf Nachlässigkeiten bezüglich der Veröffentlichungspflichten mit Bussgeldern.
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