Prinzipiell ist eine Limited Company sofort nach der Eintragung in England oder Irland international rechts- und geschäftsfähig, denn durch die Eintragung in das jeweilige Handelsregister wird die Limited existent und erhält ihre Rechtsfähigkeit.
WeiterlesenDie Ausübung eines Gewerbes unterliegt der deutschen Gewerbeordnung (GewO), die vorschreibt, dass jedes Gewerbe, das eine Geschäftstätigkeit aufnimmt, beim Gewerbeamt angemeldet werden muss, und dass bestimmte Tätigkeiten einer staatlichen Erlaubnis bedürfen, bevor eine Anmeldung erfolgen kann.
WeiterlesenGrundsätzlich ist eine von Deutschland aus geführte Limited Company mit ihrer Zweigniederlassung genauso steuerpflichtig wie eine deutsche GmbH. Sie muss beim jeweils zuständigen Finanzamt angemeldet werden, das dann eine Steuernummer für die Limited vergibt.
WeiterlesenDas deutsche Handelsregister ist ein von den Amtsgerichten geführtes öffentliches Register. Es stellt alle relevanten Informationen über die Verhältnisse eines Unternehmens oder eines Kaufmanns zur öffentlichen Einsicht zur Verfügung, wie etwa Angaben über die genaue Firmenbezeichnung, Geschäftszweck, Sitz des Unternehmens und die vertretungsberechtigte Personen.
WeiterlesenDie Aufnahme einer selbstständigen, gewerblichen Tätigkeit ist in Deutschland wegen § 14 der Gewerbeordnung (GewO) anzeigepflichtig. Ein Gewerbe muss deshalb bei Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit zunächst angemeldet werden, wofür in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Behörden zuständig sind.
WeiterlesenSie haben Fragen?
Gerne beantworten wir Ihnen diese in einem persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns dazu einfach an, chatten Sie mit uns oder senden Sie eine Email. (Keine Steuer- oder Rechtsberatung)
030 60 98 172 10
info@easy-limited.de
easylimited@protonmail.com