Haftungsschutz braucht man nicht in guten Zeiten. Doch dass die Zeiten nicht immer gut sind und bleiben, bekommen wir gerade im Moment mit Corona wieder sehr eindrucksvoll gezeigt. Sicherheit - so etwas gibt es im Geschäftsleben schlichtweg nicht. Sich ständig verändernde Märkte, neue aggressive oder auch findige Konkurrenten oder die schlechte Zahlungsmoral von Kunden können jederzeit auch kerngesunde Unternehmen auch in normalen Zeiten in ernsthafte Schwierigkeiten bringen. Das Problem: Geschäftsleute, die als Einzelunternehmer oder als GbR organisiert sind, haben keinerlei Haftungsschutz.
Einzelunternehmer & GbR: Firmeninsolvenz = Privatinsolvenz
Geht die „Firma" hier in Insolvenz, so schlittern damit auch alle Beteiligten in eine Privatinsolvenz, da ein Einzelunternehmer oder die Gesellschafter einer GbR immer persönlich haften. Im letzten Fall sogar unbeschränkt und solidarisch: Die Gläubiger können hier von jedem einzelnen Gesellschafter die gesamte geschuldete Summe verlangen, wenn die anderen nicht zahlen können. Durch eine Insolvenz - und damit einen ruinierten Leumund bei Banken - wird nach dem Scheitern oft auch ein geschäftlicher Neustart vereitelt, da für einen Wiederaufbau nicht nur die Mittel, sondern dann auch noch die Bonität fehlen. Der Volksmund nennt das Schuldenfalle.
Gesellschaftsformen wie die GmbH oder AG schaffen hier Abhilfe: Sie trennen rechtlich die Gesellschaft von den Gesellschaftern und bieten damit einen zuverlässigen Haftungsschutz. Die Firma haftet für Ihre Verbindlichkeiten selbst, nicht jedoch die Inhaber, die im Falle einer Insolvenz unbeschadet bleiben, da zur Befriedigung der Gläubiger nur das Vermögen der Firma - nicht jedoch deren Privatvermögen herangezogen werden kann.
Das Problem: GmbH und AG sind teuer in der Gründung und es müssen 20,000 bzw. 50,000 EUR Stammkapital vorhanden sein. Geld, das schlichtweg nicht jeder auf dem Konto herumliegen hat. Speziell für Online-Entrepreneure und Dienstleistungsunternehmen sind eine GmbH oder AG deshalb häufig völlig überdimensioniert.
Haftungsschutz in England und Irland ist deutlich preiswerter
Der Gesetzgeber sowohl in England als auch in Irland hat diese Problematik von Anfang an erkannt und hat Haftungsschutz für Unternehmer nicht vom Vorhandensein von Startkapital abhängig gemacht. In England und Irland ist es deshalb schon seit jeher möglich, eine Gesellschaft mit Haftungsschutz für die Betreiber auch ohne nennenswertes Stammkapital zu gründen. Für die Registrierung einer Limited Company genügt eine Stammeinlage vom 1,- GBP bzw. 1,- EUR. Es kann beliebig mehr einbezahlt werden, jedoch gibt es keine Vorschriften zum Mindestkapital, sodass jedermann völlig unabhängig von seinen finanziellen Möglichkeiten in den Genuss eines Haftungsschutzes für seine Geschäfte kommen kann.
Unser Einsteiger-Gründungspaket ermöglicht Ihnen die Gründung einer Limited Company zu einem sehr günstigen Preis. Neben der Registrierung der Gesellschaft ist auch schon die Geschäftsanschrift für 12 Monate inklusive Postweiterleitung enthalten.
Für die schnelle Inbetriebnahme einer Limited in Deutschland haben wir verschiedene Gründungspakete zusammengestellt, die schlüsselfertig alle Firmenunterlagen und Beglaubigungen enthalten, die Sie für die Anmeldung einer Zweigniederlassung Vorort benötigen.
Die clevere Alternative speziell für Kleinunternehmer, die bei der Gewerbesteuer von einem Freibetrag von 24.500,- EUR profitieren möchten. Die Rechtsform sieht zunächst kompliziert aus, ist von den Regularien her jedoch einfacher.
Unsere Gründungspakete sind auch als Limited Company by Guarantee ("Stiftungs-Limited") erhältlich, die häufig für wohltätige Zwecke verwendet wird und die in Deutschland derzeit eine ganze Reihe von sehr interessanten Einsatzmöglichkeiten bietet.
Spezielle Situationen erfordern zuweilen spezielle Lösungen: Ist für Ihr geschäftliches Fortkommen eine erhöhte Diskretion von Nöten, so sind unsere Nominee-Pakete das Passende, bei denen die Gesellschaftsanteile treuhänderisch durch uns verwaltet werden.
Soll eine Limited Company als Dachgesellschaft verwendet werden, so ist unser Holding-Paket das passende, mit dem in Deutschland eine GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) gegründet oder deren Anteile übernommen werden können.