Einmal am Boden, immer am Boden, lautet oftmals die Devise nach einer geschäftlichen oder privaten Insolvenz, denn nicht nur, dass durch Pfändung das Konto und nicht selten auch die Wohnung oder das Büro leergeräumt werden, sondern es wird in der Regel auch ein geschäftlicher Neustart damit unmöglich gemacht, da kein Cent mehr übrig bleibt, der wieder in den Aufbau eines neuen Geschäftsbetriebs gesteckt werden könnte. Bis alle Gläubiger befriedigt sind vergehen mitunter ganze Jahre, in denen die Geschäftstätigkeit wegen ständiger Gerichtsvollzieherbesuche weitgehend brachliegt und wobei viel Zeit für nichts vergeudet wird.
Eine Limited Company hat sich hier in den letzten Jahren als probates Mittel entpuppt, den Teufelskreis, den der Volksmund Schuldenfalle nennt, zu durchbrechen. Zu diesem Zweck wird einfach eine Auffanggesellschaft ins Leben gerufen, die den bisherigen Betrieb fortführt. In unveränderter Form oder mit einem überarbeiteten oder auch einem ganz anderen Geschäftskonzept.
Eine geschickt gewählte Gesellschafterstruktur oder auch eine Stiftungs-Limited können dabei verhindern, dass es zu Zugriffen durch bestehende Gläubiger auf die neu erwirtschafteten Firmengelder kommen kann, die durch die Limited Company sicher geschützt sind. Die bisherigen Betreiber können weiterhin problemlos als Geschäftsführer tätig sein.
Der Effekt: Das neu verdiente Geld kann in das neue Unternehmen reinvestiert werden, um so einen Wiederaufbau zu ermöglichen, der stark ins Wanken gerät, wenn permanent Gelder durch Gläubiger entzogen werden. Eine solche Konstruktion kann temporär eingesetzt werden, um eine akute Problemsituation zu meistern. Sie kann aber auch über Jahre hinweg beibehalten werden, je nachdem, wie gravierend die Insolvenz war bzw. deren Folgen noch immer sind.
Auch hier zeichnet sich eine Limited Company wieder durch ihre Schnelligkeit, die geringen Kosten und den fehlenden Stammkapitalzwang aus. Gerade wenn das Geld knapp ist, sind kostenintensive Lösungen ja eher unerwünscht, sondern nur eine möglichst günstige Lösung ist hier zweckmäßig und willkommen.
Unser Einsteiger-Gründungspaket ermöglicht Ihnen die Gründung einer Limited Company zu einem sehr günstigen Preis. Neben der Registrierung der Gesellschaft ist auch schon die Geschäftsanschrift für 12 Monate inklusive Postweiterleitung enthalten.
Für die schnelle Inbetriebnahme einer Limited in Deutschland haben wir verschiedene Gründungspakete zusammengestellt, die schlüsselfertig alle Firmenunterlagen und Beglaubigungen enthalten, die Sie für die Anmeldung einer Zweigniederlassung Vorort benötigen.
Die clevere Alternative speziell für Kleinunternehmer, die bei der Gewerbesteuer von einem Freibetrag von 24.500,- EUR profitieren möchten. Die Rechtsform sieht zunächst kompliziert aus, ist von den Regularien her jedoch einfacher.
Unsere Gründungspakete sind auch als Limited Company by Guarantee ("Stiftungs-Limited") erhältlich, die häufig für wohltätige Zwecke verwendet wird und die in Deutschland derzeit eine ganze Reihe von sehr interessanten Einsatzmöglichkeiten bietet.
Spezielle Situationen erfordern zuweilen spezielle Lösungen: Ist für Ihr geschäftliches Fortkommen eine erhöhte Diskretion von Nöten, so sind unsere Nominee-Pakete das Passende, bei denen die Gesellschaftsanteile treuhänderisch durch uns verwaltet werden.
Soll eine Limited Company als Dachgesellschaft verwendet werden, so ist unser Holding-Paket das passende, mit dem in Deutschland eine GmbH oder Unternehmergesellschaft (UG) gegründet oder deren Anteile übernommen werden können.