In England braucht es für die Eintragung einer Limited Company inzwischen nur noch eine Person, die gleichzeitig Inhaber und Geschäftsführer sein kann. Früher musste zusätzlich noch eine weitere Person als Secretary eingesetzt werden. Im Zuge der letzten Gesellschaftsrechtsreform (Companies Act 2006) ist diese Regelung allerdings schon seit April 2008 entfallen, was seitdem auch die Gründung einer Ein-Mann-Limited in England möglich macht.
Auch in Irland gab es später eine Gesellschaftsrechtsreform (Companies Act 2014). Hier wurde die Secretary-Regelung allerdings beibehalten, sodass nach wie vor ein Secretary - zumindest pro forma - vorhanden sein muss, um eine Limited registrieren zu können. Gibt es nur einen einzigen Geschäftsführer, so kann dieser dabei nicht gleichzeitig auch als Secretary fungieren, sondern es braucht eine zweite Person - oder auch eine Firma, da der Secretary nicht zwingend eine natürliche Person sein muss.
Ein Company Secretary kann dann aber von uns auch gestellt werden, sodass auch in Irland die Gründung einer Ein-Mann-Gesellschaft möglich ist, wenn keine weiteren Personen aus dem eigenen Umfeld mit hinzugezogen werden sollen.
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