Nein. Eine Gesellschaft ist dann offshore, wenn das Herkunftsland keine Doppelbesteuerungs- und Rechtsbeihilfeabkommen mit Deutschland unterzeichnet hat, sodass die jeweiligen Länder wie etwa die Sychellen, Bermudas, Belize oder Panama auf Anfrage keine Informationen zu Firmen an die deutschen Behörden weitergeben müssen.
Weiterhin zeichnet die meisten Offshore-Staaten aus, dass dort keine oder nur lächerlich geringe Unternehmenssteuern erhoben werden. Oft ist noch nicht einmal eine Buchhaltung erforderlich.
Das alles trifft auf eine englische oder irische Limited nicht zu, sodass eine Limited Company für den Hauptanwendungsbereich von Offshore-Gesellschaften - Steuerhinterziehung - in der Regel nicht zu gebrauchen ist.
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