FAQ - häufig gestellte Fragen

zum Thema Firmengründung in England oder Irland

Fragen zu:

#Anmeldung in Deutschland

Sind für die Anmeldung einer Zweigniederlassung in Deutschland zwingend beglaubigte Unterlagen erforderlich?

Es kommt darauf an. Wer in jedem Fall und ohne Ausnahme beglaubigte Firmenunterlagen mit einer Apostille und einer beglaubigten deutschen Übersetzung verlangt, sind die Registergerichte bei einer Handelsregistereintragung. Hier führt kein Weg an Firmenunterlagen in genau dieser Form vorbei, da diese durch das Handelsgesetzbuch (hier speziell §§ 13 ff. HGB) so vorgeschrieben sind.

Weniger streng sind die Anforderungen bei den Gewerbeämtern, wobei hier häufig aber ebenfalls beglaubigte Unterlagen erwartet werden. D.h. abhängig von Gewerbeamt und dem Mitarbeiter kann eine Gewerbeanmeldung unter Umständen auch mit einfachen Firmenunterlagen durchgeführt werden.

Die deutschen Finanzämter hingegen erwarten keine beglaubigten Unterlagen, weshalb Sie die Steuernummer auch schon direkt nach der Firmengründung in England oder Irland beantragen können mit einem Ausdruck verschiedener PDF-Unterlagen, die Ihnen kurz nach der Eintragung schon per Email zugehen.

Allerdings: Sowohl die Gewerbe- als auch die Finanzämter können das Vorhandensein einer Handelsregistereintragung in Deutschland zur Bedingung für die Anmeldung bzw. die Erteilung einer Steuernummer machen. In diesem Fall muss zunächst eine Handelsregistereintragung durchgeführt werden.

Sie müssten sich also im Zweifelsfall einfach vor Ort nach den Gegebenheiten und Erfordernissen erkundigen.

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