Übersetzungen für gerichtliche Zwecke werden in Deutschland nur akzeptiert, wenn der Übersetzer dafür öffentlich bestellt und entsprechend des Dolmetschergesetzes allgemein beeidigt wurde. Er benötigt also eine entsprechende Zulassung in Deutschland als beeidigter Übersetzer.
Bei der Neuanmeldung einer Zweigniederlassung einer Limited Company oder der Eintragung einer Ltd. & Co KG wird eine deutsche Übersetzung der Firmenunterlagen in ausnahmslos allen Fällen verlangt. Bei späteren Änderungen oder der Gründung von Tochtergesellschaften ist eine deutsche Übersetzung zwar an sich vorgeschrieben, wird aber dennoch nicht zwingend immer erwartet - abhängig vom Notar und dem Rechtspfleger bzw. Richter beim Registergericht.
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