Der Name einer Limited Company kann jederzeit geändert werden, wobei für den neuen Firmennamen dasselbe gilt wie für den Firmennamen bei einer Neugründung: Der Firmenname muss möglichst prägnant und unverwechselbar sein. Er darf nicht zu ähnlich zu Firmennamen sein, die es bereits im irischen Handelsregister gibt, wobei das irische Handelsregister hier nicht besonders liberal, sondern ganz im Gegenteil ultra-pingelig ist.
Die Änderung des Firmennamens erfordert auch den Austausch des bisherigen Gesellschaftervertrags (Constitution), auf dem der Firmenname ebenfalls upgedatet werden muss.
Für die Änderungen des Namens werden von dann zwei schriftliche Beschlüsse (Special Resolutions) angefertigt - einer in dem die Änderung der Satzung beschlossen wird, und ein zweiter in dem die Änderung des Firmennamens festgelegt wird - sowie eine neue Satzung erstellt.
Ein Geschäftsführer muss die Unterlagen dann abzeichnen, und diese dann im Original und per Post an das Companies Registration Office schicken.
Dokumentiert werden die Änderungen des Firmennamens und der Constitution nach der Registrierung durch:
Ist eine Zweigniederlassung in Deutschland vorhanden, so muss der Firmenname auch beim deutschen Handelsregister geändert werden, was einen Besuch bei einem deutschen Notar vor Ort erforderlich macht.
Es sind dazu zwingend die folgenden Firmenunterlagen erforderlich:
Sie können Änderungen über unser Änderungsformular in Auftrag geben.
Die Bearbeitungszeiten für Änderungsmeldungen sind von Arbeitsaufkommen beim Companies Registration Office abhängig und deshalb gewissen Schwankungen unterworfen. In der Regel werden die Änderung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Eingang der Unterschriftenblätter registriert.