Die Inhaber einer Limited Company werden als Shareholder bezeichnet, denn sie halten (hold) Aktien bzw. Anteile (Shares) an der Gesellschaft.
Auch bei Gesellschaftern können sich Änderungen ergeben, wenn etwa ein weiterer Gesellschafter mitaufgenommen werden soll, oder wenn ein bestehender Gesellschafter ausscheidet - oder beides gleichzeitig.
Neue Inhaber werden dabei nicht einfach nur registriert wie das zum Beispiel bei Geschäftsführern der Fall ist, sondern jede Änderung bei den Anteilseignern der Gesellschaft entspricht einem Übertrag von Anteilen, denn Gesellschafter werden erst zu solchen durch den Erwerb von Anteilen und sie verlassen die Gesellschaft, indem sie Ihre Anteile abgeben. Ein Übertrag bzw. die Abtretung von Anteilen wird in Irland Stock Transfer genannt.
Werden alle ausgegebene Anteile übertragen, so entspricht das einem Verkauf der gesamten Gesellschaft.
Neuaufnahme eines Gesellschafters
Ein neuer Gesellschafter kann entweder Anteile von einem oder mehreren anderen Gesellschaftern übernehmen, entweder nur einen Teil oder alle. Die Gesamtzahl aller bereits ausgegeben Anteile bleibt dabei gleich. Die Limited kann auch weitere Aktien an einen neuen Gesellschafter ausgeben, was einer Neuausgabe von Aktien entspricht (Allotment of Shares) entspricht.
Das setzt zunächst eine Stammkapitalerhöhung voraus, damit überhaupt etwas zum Ausgeben da ist. Kommt ein neuer Gesellschafter hinzu, der z.B. 1000,- EUR (Nennwert) an Aktien zeichnet, so muss das nominelle Stammkapital um diesen Betrag erhöht werden.
Ausscheiden eines Gesellschafters
Ein Gesellschafter scheidet durch den Verkauf seiner Anteile aus, wobei diese entweder an einen bestehenden Gesellschafter übertragen werden, oder die Gesellschaft selbst übernimmt die Anteile wieder, was eher selten anzutreffen ist. In der Regel werden die Anteile auf die verbleibenden Gesellschafter verteilt.
Wechsel eines Gesellschafters
Soll ein Gesellschafter ausgetauscht werden, so kann dieser einfach die Anteile von einem anderen bestehenden Gesellschafter übernehmen. Auch dieser Vorgang wäre ein Stock Transfer. Nachjustiert werden muss, wenn sich dabei an der Verteilung der Anteile insgesamt etwas ändern soll.
Für Änderungen bei den Gesellschaftern benötigen wir von jedem neu einzutragenden Gesellschafter einen hochwertigen Scan vom Personalausweises oder dem Reisepass sowie einen aktuellen Adressnachweis in Form einer Verbrauchabrechnung.
Dazu werden die folgenden Angaben benötigt:
Wird nicht veröffentlicht, sondern nur für interne Zwecke verwendet:
Für Änderungen bei Gesellschaftern werden die folgenden Dokumente benötigt, die wir für Sie erstellen. Es gibt dabei zwei Arten:
J30 Stock Transfer Form (Formular für Aktienübertragung)
Der Übertrag von Aktien wird mittels eines Formulars vorgenommen, was den Übertrag rechtlich erzeugt. Diese wird nicht beim CRO eingereicht, sondern verbleibt bei den Gesellschaftern.
Anteilsscheine (Share Certificate)
Neue Anteilsscheine verbleiben bei den neuen Gesellschaftern und werden nicht beim CRO eingereicht
Neuer Gesellschaftervertrag (Constitution)
Wird beim Companies Registration Office eingereicht. Ein weiteres Exemplar verbleibt bei den Gesellschaftern.
Annual Return
Änderungen bei Gesellschaften müssen dem CRO mitgeteilt werden, allerdings nur einmal im Jahr im Zuge des jährlichen Gesellschaftsberichts (Annual Return), der erstmals sechs Monate nach der Gründung der Firma abgegeben wird, und ab dann immer wieder im Jahresturnus. Das bedeutet der Termin dafür ist vorgegeben.
Optional: Gesellschafterbeschluss
Anhängig vom konkreten Fall und davon, was noch alles geändert werden soll, kann auch ein Gesellschafterbeschluss angefertigt werden, in dem die Abtretung beschlossen wird.
Optional: Kauf- und Abtretungsvertrag nach deutschem Recht
Optional kann zusätzlich ein Kauf- und Abtretungsvertrag nach deutschem Recht aufgesetzt werden, der sich inhaltlich an einem Abtretungsvertrag für GmbHs orientieren sollte. Solche Verträge werden von uns nicht bereitgestellt, auch nicht als Muster, sondern müssten über einen deutschen Anwalt vor Ort erstellt werden.
Alle nicht optionalen Dokumente werden von uns nach Auftragserteilung eigenständig angefertigt und die Änderungen dann in elektronischer Form an das CRO übermittelt. Da jede Änderung zusätzlich mit einem unterschriebenen Signaturblatt (Signature Page) bestätigt werden muss, das per Post und im Original an das CRO geschickt wird, erhalten Sie im Anschluss alls Unterlagen zum Abzeichnen per Email oder per Post (wenn wir als Secretary eingetragen sind und auch unterschreiben müssen). Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Email bzw. dem Anschreiben, das Sie erhalten werden.
Der Nachweis über eine vollzogene Anteilsübertragung kann auf unterschiedliche Art geführt werden, abhängig davon, wo genau Sie Unterlagen dazu einreichen wollen.
Da irische Handelsregisterauszüge keine Angaben zu den Inhabern von Gesellschaften machen, arbeitet man in der Regel mit dem neuen Gesellschaftsvertrag.
Für offiziellere Anlässe kann dieser beim CRO hinterlegte Vertrag notariell beglaubigt und mit einer sogenannten Apostille versehen werden. Auch eine beglaubigte, deutsche Übersetzung ist optional erhältlich.
Sie können eine Änderung über unser Änderungsformular in Auftrag geben.
Die Bearbeitungszeiten für Änderungsmeldungen sind von Arbeitsaufkommen beim Companies Registration Office abhängig und deshalb gewissen Schwankungen unterworfen. In der Regel werden die Änderung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Eingang der Unterschriftenblätter registriert.