Jede Limited Company muss einmal im Jahr einen Gesellschaftsbericht einreichen, der als Annual Return bezeichnet wird.
Sinn und Zweck eines Annual Return – der in Deutschland keine Entsprechung hat – ist es zum einen, dem Companies Registration Office (CRO) zu signalisieren, dass die Gesellschaft noch aktiv und in Betrieb ist. Gleichzeitig werden die beim CRO hinterlegten Stammdaten und Personaldaten mit der Einreichung des Annual Return bestätigt bzw. bei Änderungen aktualisiert.
Der erste Annual Return muss dabei sechs Monate nach der Gründung der Gesellschaft eingereicht werden, wobei es eine Abgabefrist von 56 Tagen ab diesem Datum gibt, und ab dann immer wieder im Jahresturnus. Eine Gesellschaft, die zum Beispiel am 15. März gegründet wurde, kann ihren Annual Return immer ab dem 15. Oktober einreichen, mit einer Frist von 56 Tagen.
Wird die Frist überschritten, so wird zunächst ein Bußgeld in Höhe von 100,– EUR erhoben, das täglich um 3,– Euro steigt bis zu einem Höchstbetrag von 1200,- EUR. Das CRO möchte also, dass Annual Returns pünktlich abgegeben werden und längere Verspätungen werden vergleichsweise teuer. Wird hingegen gar kein Annual Return abgegeben, so wird die Gesellschaft von Amts wegen wieder gelöscht.
Die Abgabe des Annual Returns ist an die Einreichung des Jahresabschlusses (Annual Accounts oder Financial Statements) der Gesellschaft gekoppelt, das bedeutet, dass die Einreichung eines Annual Return nur dann akzeptiert wird, wenn diese auch einen Jahresabschluss als Anhang enthält.
Ausnahme: Der erste Annual Return sechs Monate nach der Gründung, bei dem das erste Geschäftsjahr ja noch gar nicht zu Ende ist, weshalb zu diesem Zeitpunkt auch noch kein Jahresabschluss vorliegen kann.