Das kommt darauf an, was genau Sie machen möchten.
Eine Limited Company wird existent durch die Eintragung in das irische bzw. englische Handelsregister. Es können ab dann bereits Verträge unterschrieben und die Firma kann z.B. im Impressum einer Webseite aufgeführt werden, da sie ab dem Zeitpunkt der Eintragung bereits voll rechtsfähig ist.
Wenn die Gesellschaft im Anschluss in Deutschland betrieben werden soll, muss dann noch bei Aufnahme der Geschäftstätigkeit eine deutsche Zweigniederlassung oder eine Ltd. & Co KG in Deutschland angemeldet werden.
Insbesondere für das Stellen von Rechnungen wird außerdem noch eine deutsche Steuernummer für die neue Firma benötigt, die gesondert beim zuständigen Finanzamt beantragt werden muss.
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