Die wesentlichen Vorteile einer Ltd. & Co KG gegenüber einer in Deutschland angemeldeten Zweigniederlassung einer Limited Company sind:
- Eine Ltd. & Co KG ist eine Personengesellschaft und als solche weniger stark reglementiert als Kapitalgesellschaften.
- Der Hauptbeweggrund für die Gründung einer Ltd. & Co KG sind in der Regel allerdings steuerliche Erwägungen: Eine Ltd. & Co KG kann steuerlich günstiger sein als eine reine Limited Company in Deutschland, hauptsächlich deshalb, weil eine Kommanditgesellschaft über einen Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 EUR verfügt und die Gewinne bei den Gesellschaftern im Rahmen der Einkommensteuer versteuert werden, mit einem progressiven Steuersatz.
- Da die Limited bei einer Ltd. & Co KG als ruhende Gesellschaft klassifiziert wird, vereinfacht sich zudem die Verwaltung in England oder Irland, da nicht der deutsche Jahresabschluss der Ltd. & Co KG in England bzw. Irland eingereicht werden muss, sondern es genügt die Einreichung einer Bilanz für ruhende Gesellschaften (Dormant Company Accounts).