Nein. Die Limited Company und die KG sind zwei rechtlich völlig getrennte und eigenständige Gesellschaften, die lediglich über die Beteiligung der Limited an der KG miteinander verknüpft sind.
Die Inhaber der Limited Company (Shareholder) können insofern auch als Teilhafter der KG (Kommanditisten) auftreten, müssen das aber nicht. Umgekehrt muss nicht jeder Kommanditist auch an der Limited Company beteiligt sein.
Da der Geldfluss über die KG stattfindet und nicht über die Limited, sollten sich in jedem Fall alle, die von der Firma Gewinne als Gesellschafter erhalten wollen, an der KG als Kommanditist beteiligen. Geschäftsführer hingegen beziehen entweder ein Gehalt oder stellen Rechnungen als freier Berater.
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