Nur ein Steuerberater, der beide Fälle - die Ltd. als Zweigniederlassung in Deutschland und die Ltd. & Co KG - mit Ihren konkreten Zahlen und unter Berücksichtigung Ihrer eigenen steuerlichen Situation genau durchrechnet.
Da die Limited manche Steuerberater dabei erfahrungsgemäß oft vom Kernthema ablenkt, ist zu empfehlen, den Steuerberater eine Modellrechnung für eine GmbH und eine GmbH & Co KG anfertigen zu lassen, da sich eine GmbH bzw. GmbH & Co KG steuerlich nicht von einer Ltd. bzw. Ltd. & Co KG unterscheidet.
Sie kommen damit häufig schneller und direkter ans Ziel - nämlich eine konkrete Antwort auf Ihre Frage, was nun steuerlich günstiger ist - da Steuerberater sich ansonsten oft auf die Limited als Thema stürzen anstatt auf das eigentliche Thema, das gefragt ist: eine Vergleichsrechnung.
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