Über diesen Umstand möchte das irische Finanzamt jedoch informiert werden.
Das irische Finanzamt wird dazu einfach formlos angeschrieben, wobei eine so genannte Ansässigkeitsbescheinigung des zuständigen deutschen Finanzamts vorgelegt werden muss, um die Angaben zu belegen. Die Steuerakte wird dann in der Regel geschlossen.
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