Die Gewerbesteuer wird in zwei Stufen ermittelt. Zunächst wir der Gewerbeertrag mit der so genannten Steuermesszahl multipliziert. Bei Kapitalgesellschaften beträgt diese Steuermesszahl konstant und unabhängig vom Gewinn 3,5 %. Seit Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform 2008 liegt auch bei Personengesellschaften und damit bei Ltd. & Co KGs diese Messzahl bei 3,5 %. Das Ergebnis ist der Gewerbesteuermessbetrag.
Gewerbeertrag (€) x Messzahl = Gewerbesteuermessbetrag (€)
Da die Gewerbesteuer den Gemeinden zufließt, die über einen unterschiedlichen finanziellen Appetit verfügen, schlägt sich das auch in der Berechnung der Gewerbesteuer nieder: Der ermittelte Gewerbesteuermessbetrag wird dazu mit dem so genannten Hebesatz multipliziert, den jede Gemeinde individuell festlegt und der regional sehr unterschiedlich ausfallen kann. Das Produkt ergibt dann (endlich) die zu entrichtende Gewerbesteuer:
Gewerbesteuermessbetrag (€) x Hebesatz = Gewerbesteuer (€)
Beim Hebesatz für die Gewerbesteuer gibt es ein deutliches Stadt-Land-Gefälle. So hat München einen Hebesatz von 490, die Gemeinden im Münchner Umland liegen zwischen 280 und 350. Mittelgroße Städte haben in Deutschland in der Regel einen Hebesatz zwischen 350 und 450, wobei es speziell im Ruhrgebiet viele Ausreißer nach oben gibt, wie zum Beispiel Oberhausen mit 580.
Der Gewerbesteuerhebesatz kann deshalb durchaus ein Kriterium sein, das die Standortwahl beeinflusst.
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