Irische Notare können von den beim Companies Registration Office hinterlegten Firmendokumenten eine beglaubigte Abschrift erstellen, die mit einem Deckblatt versehen ist, das den Titel Notarial Certificate (Notarielle Beglaubigung) trägt, und auf dem die wichtigsten Eckdaten der Gesellschaft zusammengefasst sind.
Für die Eintragung von Zweigniederlassungen wird standardmäßig der folgende Datensatz vom Notar bestätigt:
Der Beglaubigung sind als Anlage beigefügt: