#Firmendokumente

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Certificate EN

Nach der erfolgten Eintragung einer Limited Company stellt das Companies Registration Office eine Gründungsurkunde, ein sogenanntes Certificate of Incorporation, aus, mit dem bestätigt wird, dass die Limited ordnungsgemäß in Irland eingetragen wurde.

Ab diesem Zeitpunkt ist die Gesellschaft existent und damit rechtsfähig.

Das Certificate of Incorporation enthält außer dieser Bestätigung und dem Firmennamen und der Handelsregisternummer keine weiteren Angaben, sodass es für Dinge wie die Eröffnung eines Bankkontos oder die Anmeldung einer Zweigniederlassung alleine nicht geeignet ist.

Es sind dazu immer noch weitere Unterlagen erforderlich wie etwa die Constitution der Firma oder/und die A1-Application-Form, die über verschiedene Eckdaten und die Inhaber und Geschäftsführer Auskunft geben, was ein Certificate of Incorporation alleine nicht leistet. Dennoch wird es häufig zusätzlich verlangt.