Auch das irische Handelsregister, das Companies Registration Office (CRO) kann Firmendokumente beglaubigen. Im Gegensatz zu Notaren beglaubigt das CRO jedoch nur einzelne Dokumente, während Notare mehrere Dokumente im Bündel beglaubigen können. Das spielt im Hinblick auf die Kosten eine Rolle, da nicht nur jede einzelne Beglaubigung berechnet wird, sondern unter Umständen auch mehreren Apostillen beschafft werden müssen, was völlig unüblich ist.
Mit Beglaubigungen durch das CRO arbeiten wir deshalb nur dann, wenn auch tatsächlich nur ein einzelnes Firmendokument benötigt wird, wie z.B. eine beglaubigte Gründungsurkunde (Certificate EN) oder ein beglaubigter Handelsregisterauszug (Companies Printout).
Ebenfalls im Gegensatz zu Notaren, gibt das CRO keine Erklärungen oder Bestätigungen ab, sondern liefern nur eine beglaubigte Abschrift des jeweiligen Dokuments.