#Änderungen

Was es bei Änderungen zu beachten gibt

Änderungen bei Geschäftsführern

Der Geschäftsführer einer Limited Company wird Director genannt. Er ist der rechtliche Vertreter der Gesellschaft, was bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich eine andere Position ist als die Position des Gesellschafters (Shareholder). Ein Geschäftsführer kann gleichzeitig auch Gesellschafter sein. Er bekleidet dann aber zwei - völlig unterschiedliche - Positionen.

Soll ein Geschäftsführer auch als Anteilseigner ausscheiden, so ist das ein zweiter, davon unabhängiger Vorgang.

Geschäftsführer können jederzeit durch einen Beschluss der Gesellschafter berufen oder abberufen werden. Ein Wechsel entspricht einer Abberufung des bisherigen Geschäftsführers und der gleichzeitigen Berufung eines neuen Geschäftsführers. Das wird dem Companies Registration Office dann mitgeteilt, damit der oder die neuen Geschäftsführer ein- und ausscheidende Geschäftsführer ausgetragen werden.

Unterschrift notwendig

Die Änderungsmeldung dazu wird zunächst an das Companies Registration Office in elektronischer Form übermittelt. Im Anschluss müssen die Änderungen dann noch mit einer unterschriebenen Signaturseite (Signature page) bestätigt werden, die per Post und im Orignal beim Companies Registration Office eingereicht werden muss.

Was wird benötigt?

Für den Geschäftsführerwechsel benötigen wir von jedem neu einzutragenden Geschäftsführer einen hochwertigen Scan vom Personalausweises oder dem Reisepass sowie einen aktuellen Adressnachweis in Form einer Verbrauchssrechnung.

Dazu werden die folgenden Angaben benötigt:

  • Vor- und Nachname
  • Anschrift
  • Nationalität
  • Geburtsdatum

 Wird nicht veröffentlicht, sondern nur für interne Zwecke verwendet:

  • Telefonnummer
  • Email-Adresse

Dokumenation

Als Nachweis wird für Änderungen bei Geschäftsführer wird verwendet:

  • ein Geschafterbeschluss
  • ein neuer, irischer Handelsregisterauszug (Company Printout) verwenden.

Der Handelsregisterauszug macht keine Angaben zu den Gesellschaftern. Werden auch Änderungen bei den Gesellschaftern vorgenommen, so werden weitere Dokumente als Nachweis für die Änderungen benötigt.

Änderungen bei der Zweigniederlassung

Ist eine Zweigniederlassung in Deutschland vorhanden oder eine Ltd. & Co KG, so muss eine Änderung bei den Geschäftsführern auch dem deutschen Handelsregister mitgeteilt werden, sofern dort eine Eintragung vorliegt. Im Anschluss werden auch das Gewerbe- und Finanzamt und die Bank über die neue Geschäftsleitung informiert.

Für deutsche Registergerichte und Banken müssen die Nachweise zwingend in beglaubigter Form und einer Apostille vorliegen.

Bitte lesen Sie dazu auch: Bestellung von Dokumenten für gerichtliche Zwecke

Buchbare Leistungen in diesem Zusammenhang sind: 

  • AS100: Änderungsmeldung bei Geschäftsführern: 49,- EUR
  • DK042IE: Irischer Handelsregisterauszug (Company Printout), beglaubigt durch das irische Handelsregister, 79,- EUR
  • DK046IE Apostille des Department of Foreign Affairs, 79,- EUR
  • DK045IE: Beglaubigte Übersetzung des Handelsregisterauszugs, 69,- EUR
Bitte beachten Sie: Sollen gleichzeitig auch Änderungen bei den Gesellschaftern oder andere Änderungen durchgeführt werden, so ist das ein davon unabhängiger Vorgang, der gesondert beauftragt werden muss. 

Wie kann eine Änderung in Auftrag geben?

Sie können eine Änderung über unser Änderungsformular in Auftrag geben.

Wie lange dauert die Durchführung der Änderung?

Die Bearbeitungszeiten für Änderungsmeldungen sind von Arbeitsaufkommen beim Companies Registration Office abhängig und deshalb gewissen Schwankungen unterworfen. In der Regel werden die Änderung innerhalb von ein bis zwei Wochen nach Eingang der Unterschriftenblätter registriert.