Nein. Es müssen nur Firmen angemeldet werden, deren Verwaltungssitz/Geschäftsleitung sich in Deutschland befindet oder/und die eine feste Betriebsstätte in Sinne der Abgabenordnung (AO) hier unterhalten.
Eine Anmeldung muss auch in diesem Fall erst dann erfolgen, wenn die Firma ihre Geschäftstätigkeit aufnimmt und Umsätze tätigt. Wenn die Gesellschaft zum Beispiel zunächst nur gegründet wurde, um den Firmennamen zu sichern, ohne dass sie Aktivitäten entfaltet oder Umsätze tätigt, dann muss sie in Deutschland auch nicht angemeldet werden.
Befindet sich die Geschäftsleitung der Gesellschaft außerhalb Deutschlands und gibt es in Deutschland auch keine Betriebsstätte, so muss eine Limited in Deutschland zu keiner Zeit angemeldet werden.
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