Nein, ganz im Gegenteil hat das Stammkapital die Funktion für Anschaffungen oder andere Betriebsausgaben verwendet werden zu können in der ersten Zeit. Soll zum Beispiel ein Büro angemietet werden, muss das Geld für die Miete und die Kaution ja irgendwo herkommen, wozu alle Gesellschafter anteilig einen Beitrag leisten in Form ihrer Einlage.
Nicht möglich ist es hingegen, dass die Gesellschafter nach der Gründung das Stammkapital wieder für sich entnehmen. Das Stammkapital kann, wenn es einmal einbezahlt wurde, nur für Betriebsausgaben verwendet werden.
Alternativ können die Gesellschafter auch ein Gesellschafterdarlehen an die Firma vergeben, das später wieder zurückgezahlt werden kann.
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