Das Stammkapital kann bei Limited Companies außer in bar auch in Form einer Sacheinlage oder einer Dienstleistung eingebracht werden.
Das ist vor allem für Gesellschafter interessant, die zum Zeitpunkt der Gründung über keine flüssigen Mittel für die Gründung verfügen. Diese können sich dennoch an der Firma beteiligen, indem sie Sachen oder eine Dienstleistung zur Gründung beisteuern. Es kann so gewissermassen in Naturalien bezahlt werden - sofern die anderen Gründungsgesellschafter dem zustimmen.
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