Ja, eine englische oder irische Geschäftsanschrift ist in jedem Fall für die Gründung und auch den Erhalt einer Limited Company erforderlich, da dieser sogenannte Satzungssitz festlegt, nach welchem Recht eine Gesellschaft sich konstituiert. Eine Gesellschaft mit einem deutschen Satzungssitz kann immer nur eine deutsche Rechtsform und keine englische oder irische annehmen.
Diese Meldeadresse wird Registered Office genannt und ist standardmäßig in allen Gründungspaketen enthalten, es sei denn Sie möchten selbst eine eigene Anschrift bereitstellen, was ebenfalls möglich ist.
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