#Kontoeröffnung

Tipps für die reibungslose Eröffnung eines Firmenkontos

Was wird als Wohnsitznachweis akzeptiert?

Da es in angelsächsischen und anderen Ländern keine Meldepflicht wie in Deutschland und Österreich gibt, erfolgt der Nachweis eines Wohnsitzes dort traditionell über eine Verbrauchsabrechnung (Utility Bill), die aktuell sein muss und nicht älter als drei Monate sein darf.‍

Infrage kommen Rechnungen für

  • Festnetz-Telefon
  • Strom
  • Wasser
  • Gas
  • Heizung

Auch ein Schreiben von einer Bank oder Kontoauszüge werden als Adressnachweis akzeptiert.

NICHT als Adressnachweis gelten:

  • Verbrauchsrechnungen, die älter als drei Monate sind
  • Rechnungen für Mobilfunk oder Internet
  • Mietverträge
  • Ausweisrückseite, da der Ausweis in der Regel älter als drei Monate ist
  • Rechnungen von Versicherungsunternehmen
  • Irgendwelche Schreiben von der Polizei, vom Finanzamt oder von sonstigen Behörden
  • Rechnungen, bei denen nicht klar ersichtlich ist, was genau überhaupt berechnet wurde
  • Bußgeldbescheide
  • alles andere, was keine Verbrauchsabrechnung ist