Die Scans der Antragsunterlagen müssen zwingend
- formatfüllend sein, die Seiten dürfen also NICHT verkleinert abgebildet sein
- hochauflösend sein. Die Schrift darf nicht verpixelt sein. Da die Unterlagen später ausgedruckt werden, sind 300 dpi nicht zu viel.
- Die Scans müssen im DIN-A4-Format angelegt sein, was Handyfotos ausschließt. Eine Scanner-App hingegen kann verwendet werden, da diese in der Regel DIN-A4-Scans liefert.
- Die Farbe der Scans sollte weiß sein, d. h. nicht gelblich, gräulich oder gar bräunlich oder wie eine Fotokopie aus den 70er-Jahren aussehen.
- Es muss alles einwandfrei lesbar sein. Insbesondere dürfen die handschriftlichen Teile nicht zu blass sein.
- Die Scans sollten nicht auf dem Kopf stehen und in der richtigen Reihenfolge eingescannt sein.
Bitte beachten Sie, dass minderwertige Scans zu einer Ablehnung des Antrags führen können. Außerdem sind diese Scans die Firmenunterlagen, mit denen Sie später bei Banken und Behörden vorstellig werden müssen, sodass diese nicht aussehen sollten wie frisch aus dem Eimer gezogen.