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Gesellschaftsvertrag Ltd. & Co KG

Da es sich bei einer Limited & Co KG um eine eigenständige Gesellschaft handelt, die aus der Limited (Komplementär oder Vollhafter) und den Kommanditisten, auch Teilhafter genannt, besteht, benötigt die Limited & Co KG einen eigenen Gesellschaftsvertrag.

Wir verwenden dafür einen Standardvertrag, der sich als Vorlage versteht, und der von Ihnen abgeändert werden kann. Er kann aber auch so verwendet werden, wie er ist.

Der Gesellschaftsvertrag der Ltd. & Co KG wird NICHT für die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister bzw. Firmenbuch benötigt. Aber das Finanzamt will diesen vorgelegt bekommen, weil daraus hervorgeht, wer alles an der Ltd. & Co KG beteiligt ist.