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Gesellschafterbeschluss

Ein Gesellschafterbeschluss ist eine formelle Willenserklärung, die von den Gesellschaftern eines Unternehmens abgegeben und schriftlich fixiert wird.

Dieser Gesellschafterbeschluss muss dem Antrag zur Handelsregistereintragung beigefügt werden, wobei die Unterschriften auf diesem Beschluss NICHT beglaubigt werden müssen, sondern es genügt hier jeweils eine einfache Unterschrift.