Für die Gründung Ihrer neuen Gesellschaft wird von allen an der Firma beteiligten Personen ein hochwertiger Scan von Ausweis oder Pass benötigt, so wie ein Wohnsitznachweis. Da es in angelsächsischen, aber auch anderen Ländern keine Meldepflicht wie in Deutschland oder Österreich gibt, erfolgt der Nachweis eines Wohnsitzes dort traditionell über eine Verbrauchsabrechnung (Utility Bill), die aktuell sein muss und nicht älter als drei Monate sein darf.
Infrage kommen Rechnungen für
Auch ein Schreiben von einer Bank oder Kontoauszüge werden als Adressnachweis akzeptiert.
NICHT als Adressnachweis gelten: