#Vorbereitung

Tipps für die Vorbereitung zur Gründung.

Ausweis/Pass & Adressnachweis

Für die Gründung Ihrer neuen Gesellschaft wird von allen an der Firma beteiligten Personen ein hochwertiger Scan von Ausweis oder Pass benötigt, so wie ein Wohnsitznachweis. Da es in angelsächsischen, aber auch anderen Ländern keine Meldepflicht wie in Deutschland oder Österreich gibt, erfolgt der Nachweis eines Wohnsitzes dort traditionell über eine Verbrauchsabrechnung (Utility Bill), die aktuell sein muss und nicht älter als drei Monate sein darf.‍

Infrage kommen Rechnungen für

  • Festnetz-Telefon
  • Strom
  • Wasser
  • Gas

Auch ein Schreiben von einer Bank oder Kontoauszüge werden als Adressnachweis akzeptiert.

NICHT als Adressnachweis gelten:

  • Verbrauchsrechnungen, die älter als drei Monate sind
  • Rechnungen für Mobilfunk oder Internet
  • Mietverträge
  • Ausweisrückseite, da in der Regel älter als drei Monate
  • Rechnungen von Versicherungsunternehmen
  • Irgendwelche Schreiben von der Polizei, vom Finanzamt oder von sonstigen Behörden
  • Rechnungen, bei denen nicht klar ersichtlich ist, was genau berechnet wurde
  • Bußgeldbescheide
  • alles andere, was keine Verbrauchsabrechnung ist