A. Sie melden die Zweigniederlassung bzw. Ltd. & Co KG zunächst beim Gewerbeamt an.
Das zuständige Finanzamt wird über die Anmeldung automatisch informiert und schickt Ihnen dann einen steuerlichen Erfassungsbogen ins Haus, den Sie ausgefüllt zusammen mit verschiedenen Firmenunterlagen wieder zurückschicken müssen. Diese Variante ist allerdings nur dann zu empfehlen, wenn Ihr Zeitbudget ausreichend üppig geraten ist, da manche Finanzämter sich hier viel Zeit lassen.
B. Sie beantragen die Zuteilung einer Steuernummer unabhängig von der Anmeldung bei anderen Behörden.
Diese Vorgehensweise bietet den Vorteil, dass Sie den steuerlichen Erfassungsbogen meist schon innerhalb weniger Tage erhalten. Sie können das bereits mit verschiedenen Firmenunterlagen, die Sie kurz nach der Gründung vorab per E-Mail erhalten, und einem formlosen Schreiben an das Finanzamt durchführen. Ein Musterschreiben dazu findet sich bei den Firmenunterlagen.
C. Sie leiten die Firmenunterlagen an Ihren Steuerberater weiter und dieser soll die Steuernummer dann für die Limited organisieren.
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